Aktuelle Informationen und Angebote

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Wir dürfen Sie auf die nachstehend verlinkte Information des Bereichs Dienstrecht der GÖD hinweisen.

Es muss vorausgeschickt werden, dass der endgültige Ausgang dieses Rechtsgangs höchst ungewiss ist und es aus heutiger Sicht nicht bewertbar ist, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich Bestand haben wird und damit ein Anspruch auf Neufestsetzung des Ruhegenusses entsteht.

Wir dürfen Ihnen allerdings dringend empfehlen, den angeschlossen Musterantrag auszufüllen und der BVAEB zu übermitteln. Nur durch diesen Schritt kann eine Verjährung allfällig entstehender Ansprüche vermieden und Ihre rechtliche Position gesichert werden.

Mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer

 

Johann Büchinger, Vorsitzender der BV22

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Anmeldeschluss München und das Alpenvorland  30.8.2026
Anmeldeschluss Südtiroler Weihnachtsmärkte 13.8.2026

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