STEUER TIPPS & INFOS

Hinweise zu Arbeitnehmerveranlagungen ab 2018

Holen Sie Ihre zu viele bezahlte Steuer zurück!

Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw. sollen die Arbeitnehmerveranlagung durchführen und sich Geld vom Finanzamt zurückholen. Anträge können bis zu 5 Jahre zurückreichend eingebracht werden (z.B.: Im Jahr 2023 zurückreichend bis 2019). 

Zur Autorin der Broschüre:

Gisela Führer
Gisela FÜHRER, Jg. 1953, im Aktivstand Finanzbeamtin, ist Mitglied der Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ und Referentin für Steuerangelegenheiten

Infos 2023

Kommt es – in Ausnahmefällen - zu einer Nachforderung, können Sie Ihren Antrag im Wege der Beschwerde zurückziehen.
Ausnahme: Pflichtveranlagung!

Der Tatbestand einer Pflichtveranlagung liegt vor, wenn Sie in einem Kalenderjahr zwei oder mehrere Einkünfte gleichzeitig bezogen haben, Sie im Vorjahr beim Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragt haben, oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt wurde, doch die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen (z.B. Überschreiten der Zuverdienstgrenze der Partnerin bzw. des Partners).

Seit dem Jahr 2017 ist es einfacher, zu viel bezahlte Steuern zurückzuerhalten. Für folgende Fälle ist kein Antrag notwendig: Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für Nachkauf von Versicherungszeiten bzw. für freiwillige Weiterversicherung. Dafür müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geb.-Datum bekanntgeben. Die Informationen werden datenschutzgerecht verschlüsselt und sind nur vom Finanzamt für Zwecke der Berücksichtigung in der Veranlagung zu verwenden.

Erfolgt eine automatische ANV (nicht bei Pflichtveranlagung!), erhalten die Betroffenen in der zweiten Jahreshälfte vom Finanzamt ein Schreiben mit der zu erwartenden Gutschrift.

Ab dem Kalenderjahr 2021 wurden Topfsonderausgaben gestrichen und somit fällt auch das Sonderausgabenpauschale von 60 Euro erstmals weg.
Die Kosten für Wohnraumbeschaffung und Wohnungssanierung können ab dem Kalenderjahr 2021 nicht mehr geltend gemacht werden.

Besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und ergibt sich eine Einkommensteuer unter null, werden 80 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 550 Euro jährlich rückerstattet (SV- Rückerstattung). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt. Bei Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von bis zu 500 Euro, werden im Jahr 2022 100 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 1050 Euro rückerstattet.

zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Finanzamt. Im Internet können Sie sich unter www.bmf.gv.at schlau machen und die Steuerbücher zurückreichend bis 2017 online abrufen.