STEUER TIPPS & INFOS
Hinweise zu Arbeitnehmerveranlagungen ab 2019
Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw. sollen die Arbeitnehmerveranlagung einbringen, wenn im automatisch erstellten Bescheid z.B. Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Im Jahr 2024 können noch Anträge rückreichend bis einschließlich 2019 eingebracht werden. Aktuell die Veranlagung für das Kalenderjahr 2023.
Derzeit sind folgende Steuerbroschüren online:
Zur Autorin der Broschüre:
Gisela Führer
Gisela FÜHRER, Jg. 1953, im Aktivstand Finanzbeamtin, ist Mitglied der Landesleitung der GÖD-Pensionisten NÖ und Referentin für Steuerangelegenheiten
Infos 2025: