Pensionsanpassung

in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Pensionsrecht der Bundesbeamten dazugehörend auch die Landeslehrer

Pensionsanpassung per 1. Jänner 2025


Der Nationalrat hat am 18. September und der Bundesrat am 3. Oktober mit Zweidrittelmehrheit die Pensionsanpassung für 2024 beschlossen

Pensionen und Ruhebezüge, die bereits vor dem 1. Jänner 2025 bezogen worden sind, werden bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von € 6.060,00 (=monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024) um 4,6 % angehoben. Pensionen und Ruhebezüge ab einem monatlichen Bruttobetrag von € 6.060,00 erhalten als Pensionsanpassung nur einen Pauschalbetrag von € 278,76 (= 4,6 % von 6.060). 

Schutzklausel 2025
Im kommenden Jahr wird es wieder eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge geben. Sie soll Personen, die ihre Pension 2025 antreten bzw. in den Ruhestand treten, vor inflationsbedingten Verlusten bewahren. 

Umfasst sind folgende Pensionen mit Stichtag 2025: Alterspension, Langzeitversicherungspension, Schwerarbeitspension, Berufsunfähigkeitspension und unter bestimmten Voraussetzungen die Korridorpension. Etwa dann, wenn unmittelbar vor Pensionsantritt Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen wurde, oder die Korridorpension schon vor dem Jahr 2025 angetreten hätte werden können.

Anteilige erstmalige Pensionsanpassung – Aliquotierung
Die anteilige Anpassung (Aliquotierung) bei der ersten Anpassung der Pension bzw. des Ruhebezuges wird für ein weiteres Jahr ausgesetzt. Das bedeutet, wer 2025 die Pension antritt bzw. in den Ruhestand geht, bekommt im Jahr 2026 die volle Pensionsanpassung, unabhängig vom Monat des Pensionsantritts. 

LINK: BGBLA_2024_I_145.pdfsig (Bundesgesetzblatt Pensionsanpassung) 2025 . Pensionistinnen und Pensionisten können mit dem Ergebnis von 4,6% und einer Inflation von unter 2% zufrieden sein, wäre da nicht wieder ein Deckel bei den höheren Pensionen. Für Witwen/ Witwer mit einer hohen Eigenpension und einer Witwen /Witwerpension gibt es leider keine Pensionsanpassung weil der Deckel der Höchstbemessungsgrundlage von 2012 nicht angehoben wurde.                                                          

Johann Büchinger

Allgemeine Hinweise

Die Bundesvertretung der GÖD-Pensionisten hat betreffend Verhandlungen zur jährlichen Pensionsanpassungen kein direktes Mitspracherecht. Verhandlungspartner mit der Bundesregierung ist der Österreichische Seniorenrat, dem auch wie viele andere Seniorenvertreter der ÖGB angehört.

Warum verwenden wir den Terminus "Pensionsanpassung" und nicht Pensionserhöhung?
Im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird stets der Terminus „Pensionserhöhung“ verwendet. Wir als Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD halten diese Wortwahl für missverständlich, weil nur selten Pensionen und Ruhebezüge mit Werten angepasst wurden, die über der Inflationsrate gelegen sind.

Pensionsanpassung 2025 in den Landesdiensten
Wie den vergangenen Jahren so wird auch für 2025 davon auszugehen sein, dass die meisten Bundesländer die für Bundesbeamte geltende Regelung für ihre Beamten im Landesdienst übernehmen. Genaueres können Sie bei der für Sie zuständigen Landesleitung erfragen.