Pensionsanpassung

in der gesetzlichen Pensionsversicherung und im Pensionsrecht der Bundesbeamten dazugehörend auch die Landeslehrer

Pensionsanpassung per 1. Jänner 2026

 

Der Nationalrat hat am 16. Oktober und der Bundesrat am 23. Oktober die Pensionsanpassung für 2026 beschlossen.

Mit zwei Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien wurden die vereinbarten Sonderregelungen für die Pensionserhöhung 2026 festgeschrieben. Wie bereits im September von der Regierung angekündigt, wurden aus budgetären Gründen nicht alle Pensionen, sondern nur Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 € brutto voll an die Inflation angepasst. Alle übrigen Pensionsbezieher:innen erhalten einen Fixbetrag von 67,50 € im Monat. Für Pensionistinnen und Pensionisten, die im Jahr 2025 ihre Pension angetreten haben, gibt es die halbe Pensionserhöhung.

Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen, werden diese zusammengerechnet.

LINK: Pensionsanpassungsgesetz 2026 – PAG 2026

Johann Büchinger

Allgemeine Hinweise

Die Bundesvertretung der GÖD-Pensionisten hat betreffend Verhandlungen zur jährlichen Pensionsanpassungen kein direktes Mitspracherecht. Verhandlungspartner mit der Bundesregierung ist der Österreichische Seniorenrat, dem auch wie viele andere Seniorenvertreter der ÖGB angehört.

Warum verwenden wir den Terminus "Pensionsanpassung" und nicht Pensionserhöhung?
Im Sprachgebrauch des Gesetzgebers wird stets der Terminus „Pensionserhöhung“ verwendet. Wir als Bundesvertretung Pensionisten in der GÖD halten diese Wortwahl für missverständlich, weil nur selten Pensionen und Ruhebezüge mit Werten angepasst wurden, die über der Inflationsrate gelegen sind.